Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Kostenentscheidung des Rekursgerichts richtet, zurückgewiesen . Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 624,06 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursb…
Text Begründung: Mit seiner Mahnklage begehrte der Kläger 7.200 EUR sA. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die zu diesem Zeitpunkt noch unvertretene Beklagte Einspruch. Vor der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung langte ein Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebege…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist als unzulässig zurückzuweisen, soweit er sich gegen die Kostenentscheidung des Rekursgerichts richtet (§ 528 Abs 2 Z 3 ZPO). Im Übrigen ist er aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig , aber nicht berechtigt . 1. Die für die Entscheidung maßgebende Bestimmung des § …