JudikaturJustizRS0124097

RS0124097 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2017

Der Umstand, dass ein nach den Bestimmungen des StEG Ersatzberechtigter bereits in der Vergangenheit das Haftübel kennen gelernt hat, führt - ohne Hinzukommen weiterer Umstände - grundsätzlich nicht dazu, die neu erlittene Haft geringer zu bewerten als jene von bislang von Haft beziehungsweise Vorstrafen verschonten Personen.

Entscheidungen
2