Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen den vom Rekursgericht ebenfalls bestätigten zweiten Teil des erstinstanzlichen Beschlusses richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich vom 28. März 2006 vereinbarten die Eltern der beiden Töchter die Obsorge der Mutter und eine Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. April 2006 von monatlich 470 EUR für die ältere Tochter und 420 EUR für die jüngere Tochter. Im P 1. des Vergleichs verpflic…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nur teilweise zulässig. Zur relevierten Frage der Zulässigkeit eines außerstreitigen Verfahrens nach § 178 ABGB trotz eines über den Informationsanspruch des Vaters schon existierenden Vergleichs liegt keine oberstgerichtliche Rechtsprechung vor. Das Rechtsmittel ist zu diese…