Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekurswerberin hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen. Die Revisionsrekursbeantwortung der Antragsgegner wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Beweissicherungsantrag der Antragstellerin und bestellte zur Feststellung des derzeitigen Zustands des Hauses auf dem Grundstück der Antragsgegner einen Sachverständigen. Dieser erstellte einen als Gutachten bezeichneten Befund, der den Parteien zugestellt …
Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der Antragstellerin erhobene Revisionsrekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. Schon das Rekursgericht hat zutreffend darauf verwiesen, dass der Rechtsmittelausschluss des § 386 Abs 4 ZPO der Zulässigkeit des Rekurses der Antragsgegner nicht entgegensteht. Dieser Rechtsmittelaussc…