Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert , dass der Beschluss des Erstgerichts zur Gänze wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen die mit 3.717,06 EUR bestimmten Kosten des Siche…
Text Begründung: Der Kläger ist aufgrund einer Anmeldung vom 4. September 2006 Inhaber der österreichischen Wortmarke AT 234797 „SPIELEFEST" für die Klassen 41 (ua Veranstaltung von Spieleabenden sowie Spielemeisterschaften und Turnieren) und 42 (Testen von Spielen). Im Markenregister ist folgender Hinw…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil das Rekursgericht die Rechtsprechung zur Bescheinigung der Verkehrsgeltung durch Registrierung einer Marke unrichtig angewendet hat; er ist aus diesem Grund auch berechtigt . 1. „SPIELEFEST" ist nicht bloß ein beschreibendes Zeichen iSv § 4 Abs 1 Z 4 MSchG, so…