JudikaturJustizRS0124034

RS0124034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2015

Hat die Antragstellerin es dem Gericht überlassen, das aus kartellrechtlicher Sicht unstrukturierte Vorbringen und die dazu vorgelegten umfangreichen Urkunden zu sichten und zu evaluieren, um beurteilen zu können, ob in der Gesamtschau oder in einzelnen Teilaspekten ein ausreichend schlüssiges Vorbringen auch in kartellrechtlicher Hinsicht enthalten ist, ist der Verfahrensaufwand nicht gering.

Entscheidungen
3