RS0124034 – OGH Rechtssatz
RS0124034 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Hat die Antragstellerin es dem Gericht überlassen, das aus kartellrechtlicher Sicht unstrukturierte Vorbringen und die dazu vorgelegten umfangreichen Urkunden zu sichten und zu evaluieren, um beurteilen zu können, ob in der Gesamtschau oder in einzelnen Teilaspekten ein ausreichend schlüssiges Vorbringen auch in kartellrechtlicher Hinsicht enthalten ist, ist der Verfahrensaufwand nicht gering.