Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung, die in ihren bereits rechtskräftigen Aussprüchen über die Abweisung des auf eine Verletzung des Versandhandelsverbots gestützten Begehrens und des Begehrens auf Urteilsveröffentlichung in der „Ärzte Woche" unberührt bleibt, wird im Übr…
Text Begründung: Die Klägerin, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, nimmt die wirtschaftlichen Interessen der Apotheker wahr und schreitet unter anderem gegen gesetzwidriges Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln ein. Der Beklagte betreibt eine Apotheke in Deutschland sowie einen Arzneimittel…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten richtet sich gegen das Unterlassungsgebot des Berufungsgerichts und die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung in der „Österreichischen Apotheker Zeitung". Sie ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Rechtsprechung zur fehlenden Vorwerfbarkeit gesetzwidrigen Verhalt…