JudikaturJustizRS0124000

RS0124000 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 2009

Vor Bestellung eines Rechtsanwalts zum Sachwalter hat das Gericht mit aktenkundigen Verwandten der Betroffenen in Kontakt zu treten und - sollten auch schriftliche Anfragen ergebnislos bleiben - an den örtlich zuständigen Sachwalterverein heranzutreten. Der Hinweis auf eine gerichtsbekannte Überlastung des Vereins greift einer Ablehnung vor und lässt die Möglichkeit unberücksichtigt, dass der Verein eine konkrete Sachwalterschaft trotz Überlastung übernehmen könnte.

Entscheidungen
2