Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Am 1. 8. 2001 wurde die damals 33 jährige Andrea S***** bei einem Verkehrsunfall im Gemeindegebiet von Drasenhofen, den der Lenker eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs verschuldete, schwer verletzt. Sie erlitt einen offenen Mehrfragmentbruch des rechten…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Vorinstanzen von Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen sind; sie ist im Sinne des Eventualantrags auch berechtigt. Die beklagte Partei macht geltend, die Fahrtkostenersparnis begründe keinen Vorteil aus dem schädigenden Ereignis, sondern stelle bloß …