JudikaturJustizRS0123851

RS0123851 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2019

§ 13 Abs 4 Satz 1 ZustG kann einen gültigen Zustellvorgang nicht ersetzen. Auch § 7a Abs 4 RAO sieht eine Zustellfiktion oder eine von den Zustellvorschriften des ZustG abweichende Möglichkeit der Zustellung nicht vor.

Entscheidungen
4