Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die gefährdete Partei ist schuldig, der gefährdenden Partei die mit 1.257,48 EUR (darin 209,58 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Tätigkeitsbereich der beklagten und gefährdenden Partei (im Folgenden kurz Beklagte genannt) umfasst insgesamt 26 Betriebe, welche mit Betriebsvereinbarung über die Betriebsfestlegung vom 19. 4. 2005 bestimmt wurden. Einer dieser Betriebe ist der Betrieb Nr 24, der als „Netzbetrieb …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist aber nicht berechtigt. Zur bestrittenen Aktivlegitimation des Klägers: Es wurde bereits ausgesprochen (6 ObA 1/06z; 9 ObA 109/06d), dass die dem Betriebsrat zugewiesenen Mitwirkungsrechte sowohl durch einen Unterlassungs- als auch Beseitigungsanspruch durchge…