JudikaturJustizRS0123809

RS0123809 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Für die Klagefristen des § 534 ZPO kommt es bei Tod der Partei nicht auf die Kenntnis deren Rechtsnachfolger an. Maßgeblich ist das Verstreichen der Klagefrist für den eigentlich zu einer Wiederaufnahme Berechtigten.

Entscheidungen
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