JudikaturJustizRS0123746

RS0123746 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2010

Schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs 2 WEG2002 folgt, dass die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nur „an den Erwerber des Rechts auf Einräumung des Wohnungseigentums übertragen werden" kann. Eine Übertragung nur der Anmerkung ist daher ausgeschlossen. Die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung erfordert den zweifelsfreien Nachweis des Vorliegens dieser materiellen Voraussetzung (Übertragung auch der betreffenden Anwartschaftsrechte).

Entscheidungen
3