JudikaturJustizRS0123551

RS0123551 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2023

Die Informationspflichten des § 5c KSchG dienen dem Zweck, klare Verhältnisse zu schaffen; sie sollen dem Verbraucher den Vergleich mit anderen Angeboten erleichtern und ihm eine rationale Entscheidung über den Vertragsabschluss ermöglichen.

Entscheidungen
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