Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 501,91 EUR (darin enthalten 83,65 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat im Jahr 2004 bei der Beklagten einen Haftpflicht-, Kasko und Insassen-Unfallversicherungsvertrag für zwei Fahrzeuge, einen BMW ***** und einen Porsche *****, mit einem Wechselkennzeichen, abgeschlossen. Die Klägerin veräußerte den BMW und setzte davon die Bekla…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Gemäß § 12 Abs 1 VersVG verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag innerhalb von drei Jahren nach Fälligkeit. Davon umfasst sind alle Ansprüche, die ihre Grundlage im Versicherungsvertrag haben, die al…