Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Sachbeschluss des Erstgerichts wird ergänzt um den ausdrücklichen Ausspruch, dass die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden - wiederhergestellt. Die Erstantragstellerin und der Zweitantragsteller sind schuldig, den Antrag…
Text Begründung: Die Antragsteller sind Mieter im Haus *****, H*****gasse *****. Die Antragsgegner legten für das Kalenderjahr 2006 eine Bewirtschaftungskostenabrechnung, in welcher - nach noch während des Verfahrens erfolgten Ergänzungen - die Ausgaben nach Grundsteuer, Hausreinigung, Hausstrom, Müllab…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil konkret zur - über den Einzelfall hinaus bedeutsamen - Frage der Darstellung der Einnahmenseite der Bewirtschaftungskostenabrechnung Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs fehlt; der Revisionsrekurs ist auch berechtigt. 1. Vorauszuschicken ist zunächst, dass …