Spruch 1. In Stattgebung des Antrags der Generalprokuratur wird im außerordentlichen Weg die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens verfügt, der Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 2. Mai 2019, AZ 132 Bl 18/19d (ON 23 der U Akten), aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung ü…
Text Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien (ON 19) wurde Robert U***** jeweils eines Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB und der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteil…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrem Antrag auf außerordentliche Wiederaufnahme des Verfahrens zutreffend darlegt, bestehen gegen die Richtigkeit der dem Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Berufungsgericht vom 2. Mai 2019, AZ 132 Bl 18/19d (ON 23), zugrunde gelegten Tatsache, das er…