Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Rekursgerichts wird in ihrem angefochtenen Punkt B dahin abgeändert, dass dem Rekurs des MMag. Johannes Pf***** gegen Punkt 2. des Beschlusses des Erstgerichts ebenfalls nicht Folge gegeben und damit die abweisliche Entscheidung des Erstge…
Text Begründung: Die am 4. 6. 2007 verstorbene Erblasserin setzte in ihrem Testament vom 4. 10. 2005 - unter gleichzeitiger Enterbung ihres Adoptivsohnes - als Erben zu drei gleichen Teilen ihre beiden Enkelinnen Caroline und Irene sowie das St. Anna Kinderspital in Wien ein, und traf im Schlussabsatz …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und auch wegen Entscheidungsreife in der Sache selbst berechtigt, jedoch im Sinne eines abweislichen Ergebnisses. Dies aus folgenden Erwägungen: Vorauszuschicken ist, dass auf das gegenständliche Verlassenschaftsverfahren die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes BGBl…