JudikaturJustizRS0123327

RS0123327 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2011

Der Neugläubigern bei Konkursverschleppung zustehende Vertrauensschaden umfasst nicht den dem Erfüllungsinteresse zuzuordnenden Ersatz für erbrachte eigene Arbeitsleistungen.

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