Spruch Zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache wird das Bezirksgericht Bruck an der Mur bestimmt.…
Text Begründung: Am 19. 5. 2007 ereignete sich auf der B 21 in 8630 Halltal ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Motorrads sowie der Nebenintervenient als Lenker des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren. Der in M***** wohnende Kläger begehrte mit der beim Bezirk…
Rechtliche Beurteilung Nach § 31 Abs 1 JN kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Auch der einfache Nebenintervenient ist berechtigt, einen derartigen Antrag auf Delegierung zu stell…