Spruch Die mit Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 25. 1. 2021, GZ 3 Fam 22/20v 28, verfügte Übertragung der Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien wird nicht genehmigt.…
Text Begründung: [1] Gegenstand des vorliegenden Pflegschaftsverfahrens ist die Festsetzung des gesetzlichen Unterhalts der Antragstellerin, die im Zeitpunkt der Antragstellung am 4. 5. 2020 volljährig war und ihren Hauptwohnsitz im Sprengel des angerufenen Bezirksgerichts Innsbruck hatte. [2] Mit un…
Rechtliche Beurteilung [5] 1. Aus dem Beschluss des Vorlagegerichts vom 25. 1. 2021 ist nicht erkennbar, auf welche verfahrensrechtliche Grundlage er sich stützt. [6] Einerseits wird die „Übertragung“ der Familienrechtssache ausgesprochen, womit anscheinend auf § 111 JN Bezug genommen wird, andererseits wird in der Be…