Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen deren mit 383,09 EUR (darin 63,85 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu einem Viertelanteil Miteigentümer der Liegenschaft in *****, der Erstbeklagte zu einem Hälfteanteil. Letzterer betreibt (ursprünglich gemeinsam mit dem Zweitbeklagten) in den Räumlichkeiten der top 5 des genannten Hauses eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer…
Rechtliche Beurteilung Der Senat hat dazu wie folgt erwogen: 1. Gemäß § 828 Abs 1 ABGB stellen alle Teilhaber, solange sie einverstanden sind, nur eine Person vor und haben das Recht, mit der gemeinschaftlichen Sache nach Belieben zu schalten. Sobald sie uneinig sind, kann kein Teilhaber in der gemeinschaftlichen Sache ei…