Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 1.754,82 (darin EUR 292,47 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Kapitalgesellschaft hat drei Gesellschafter. Neben dem Kläger und einer zweiten natürlichen Person scheint als weitere Drittelgesellschafterin im Firmenbuch die „B***** SE" mit Sitz in ***** auf. Im Gesellschaftsvertrag der Beklagten heißt es unter Punkt VII.: „Die…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete Revision des Klägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. Der Revisionswerber macht als Verfahrensmangel geltend, dass weder das Erstgericht noch das Berufungsgericht die Frage der Passivlegitimation der Beklagten erörtert hätten. Diese ergebe sich im Übrigen - entgegen der u…