Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, den Klägern die mit 2.552,86 EUR (darin 425,47 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger lebten seit 1998 in Lebensgemeinschaft. Die Erstklägerin ist die Mutter zweier Kinder, die aus einer früheren Ehe stammen und 1987 bzw 1992 geboren wurden. Zur Empfängnisverhütung verwendete die Erstklägerin zunächst die Spirale, die sie im März 2001 entfernen ließ. …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zum Umfang der Schadenersatzpflicht im Fall von „wrongful birth" („wrongful life") noch keine - gefestigte - Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliegt. Die Revisionen sind aber nicht berechtigt. 1. Zur behaupteten Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens: 1.1.…