Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Antragstellerin ist schuldig, der Antragsgegnerin die mit 915,46 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin enthalten 152,58 EU…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Gst 1531/1 GB ***** im Ausmaß von 1.440 m² (in der Folge immer als Gst 1531/1 bezeichnet). Diese Grundparzelle hat eine unregelmäßige, im Wesentlichen dreieckige/sichelförmige Grundstücksform mit folgenden durchschnitt…
Rechtliche Beurteilung Der gegen die Entscheidung des Rekursgerichts erhobene Revisionsrekurs der Antragsgegnerin ist zulässig und berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass für das am 26. 8. 2005 eingeleitete Verfahren bereits die Vorschriften des NWG idF des AußStr BegleitG auf das gesamte Verfahren anzuwenden sind (§ 29 A…