Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Im März 2006 überreichte die Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin einen Konkurseröffnungsantrag. Die Gläubigerin behauptete das Bestehen einer Forderung aus einem vollstreckbaren Rückstandsausweis in Höhe von 3.677,77 EUR für den Beitragszeitraum Juli 2005 bis Jänner 2006. Die „Zah…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil der Oberste Gerichtshof bisher noch nicht dazu Stellung genommen hat, ob § 408 ZPO im Konkursverfahren bzw im Konkurseröffnungsverfahren anwendbar ist. Der Revisionsrekurs ist jedoch nicht berechtigt. Gemäß § 171 KO sind, soweit in der Konkursordnung nichts and…