Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 1.305,30 bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Bezirksgericht S***** hatte auf Anregung eines Beamten der Sozialabteilung der Gemeinde den Mitarbeiter einer Sozialeinrichtung, Mario S*****, zum Sachwalter für Markus M***** als Betroffenen zur Besorgung aller Angelegenheiten bestellt. S***** hatte zum Zeitpunkt seiner Be…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. 1. Die Klägerin leitet aus dem weiten Schadensbegriff des ABGB ab, dass durch das pflichtwidrige Handeln des Sachwalters dem Betroffenen ein Schaden entstanden sei. Abgesehen davon, dass hier nicht die Pflichtwidrigkeit des Sachwalter…