Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekurswerberin ist schuldig, DDr. K*, die mit 833,88 EUR (darin enthalten 138,98 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die S* Privatstiftung mit dem Sitz in Wien ist zu FN * im Firmenbuch eingetragen. [2] Stifter sind S* (im Weiteren: erster Stifter), M* (zweite Stifterin) und Mag. M* (dritter Stifter), die der Stiftung jeweils ihre Geschäftsanteile an einer GmbH widmeten, sowie DDr. K* (vierter …
Rechtliche Beurteilung [16] Der Revisionsrekurs der Stiftung ist zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Zur Rekurslegitimation des vierten Stifters: [17] 1.1. Die Stiftung vertritt den Standpunkt, der Rekurs des vierten Stifters hätte mangels Rechtsmittellegitimation eines Stifters im Eintragungsverfahren (über …