Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in ihren Aussprüchen über das Zahlungsbegehren als unbekämpft unberührt bleiben, werden im Übrigen dahin abgeändert, dass die Entscheidung nunmehr insgesamt zu lauten hat: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, es in Hinkunft zu unt…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger steht seit 1. 11. 1980 in einem pragmatisierten Dienstverhältnis zum Bund. 2004 er war damals noch beim Bundesasylamt beschäftigt publizierte er zwei Bücher über das Asylwesen. In diesem Zusammenhang wurde er von der „Kronen-Zeitung“ mit entsprechender Berichterstat…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; das Rechtsmittel ist auch berechtigt. Der Kläger macht geltend, dass an einem Bericht über Erhebungen wegen eines Finanzvergehens kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe, weil insoweit eine Geheimhaltungsverpflichtung der Behörde bestehe. 1.1. Gegenstand des …