JudikaturJustizRS0122954

RS0122954 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2007

Die Bejahung der Frage, ob Leistungen eines Dritten auf Grund eines Lückenschlusses eine Legalzession bewirken, führt nicht automatisch auch zur Annahme eines Quotenvorrechts des Dritten analog einem Sozialversicherungsträger. Zu beachten ist die unterschiedliche Interessenslage: Während es in der Legalzessionsfrage im Anschluss an die sich auf § 1358 ABGB, §67 VersVG stützende Lohnfortzahlungsjudikatur vor allem um die Vermeidung einer Entlastung des Schädigers geht, steht in der Quotenvorrechtsfrage das Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Sozialversicherungsträger im Vordergrund.