Spruch 1. Die Revision wird in Ansehung der Klagsforderungen von 4.759,48, 4.862,18, 4.999,96, 4.341,14, 4.902,26, 4.799,56 und 1.593,81 EUR jeweils sA zurückgewiesen. 2. In Ansehung der Klagsforderung von 10.272,96 EUR sA wird der Akt dem Erstgericht zurückgestellt.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten für – im Zeitraum 3. 4. 2013 bis 23. 5. 2013 gelieferte – medizinisch technische Produkte die Zahlung eines sich aus sieben Einzelrechnungen zusammensetzenden Betrags von 38.937,54 EUR sA sowie weiters die Zahlung von 1.593,81 EUR sA an kapitalisi…
Rechtliche Beurteilung 1. Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand, wenn die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 JN vorliegen, andernfalls sind sie getrennt zu behandeln (RIS Justiz RS0053096). § 55 Abs 1 JN ist als Ausnahme vom Grundsatz der Nichtzusa…