JudikaturJustizRS0122900

RS0122900 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2023

Auch ideelle Vereine treten als Unternehmer auf, wenn sie wirtschaftlich relevante Tätigkeiten tatsächlich entfalten und hiefür auf Dauer organisatorisch eingerichtet sind. Dabei schadet es nicht, dass die unternehmerische Tätigkeit dem (ideellen) Vereinszweck untergeordnet ist.

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