Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 300,09 (darin EUR 50,01 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3. 4. 2006 bis 15. 11. 2006 im Betrieb der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Bei Begründung des Dienstverhältnisses vereinbarten die Parteien im schriftlichen Dienstvertrag unter anderem: „Das Dienstverhältnis kann vom Dienstgeber unter Einhaltung der g…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist mangels Rechtsprechung zur vorliegenden, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgehenden Rechtsfrage zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Gemäß § 20 Abs 2 AngG kann der Dienstgeber mangels einer für den Angestellten günstigeren Vereinbarung ein Dienstverhältnis iSd § 20 Ab…