JudikaturJustizRS0122877

RS0122877 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2017

Einem (nicht vorsätzlich schädigenden) Dienstgeber kommt die Haftungsbefreiung des § 333 Abs 1 ASVG auch bei einer Verletzung der Streupflicht, die zu einem Arbeitsunfall des Dienstnehmers geführt hat, zugute (vgl 2 Ob 340/99k). Dies gilt auch im Fall einer Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB.

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