JudikaturJustizRS0122872

RS0122872 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2018

Ein konstitutives Anerkenntnis kann sich auch nur auf den Teil einer Forderung oder deren Höhe beziehen. Da aber auch für ein solches Anerkenntnis das einseitige Nachgeben des Schuldners charakteristisch bleibt, setzt dies zumindest dessen Kenntnis von den Forderungen des Gläubigers bzw deren Höhe voraus.

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