Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 429,41 EUR (darin 71,57 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Am 24. 5. 2007 ereignete sich auf einem 3,9 m breiten asphaltierten Güterweg in Leiten ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines 0,75 m breiten Motorfahrrads und die ihm entgegenkommende Erstbeklagte als Lenkerin eines 1,7 m breiten, vom Zweitbeklagten gehaltenen und b…
Rechtliche Beurteilung Die von den beklagten Parteien gegen das Teilzwischenurteil erhobene Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts wegen Fehlens einer erheblichen, für die Entscheidung auch präjudiziellen (vgl RIS-Justiz RS0088931 [T2, T4…