JudikaturJustizRS0122863

RS0122863 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2016

Das Erfordernis der „Regelmäßigkeit" in Z1 bringt ebenso wie das Kriterium der „dauernden Anwesenheit" in Z2 eine besondere Häufigkeit des (dringenden) Tätigwerdens als Anspruchsvoraussetzung zum Ausdruck, die durch ein unkoordinierbares, unmittelbar notwendiges Tätigwerden in bestimmten Einzelsituationen, welche im Durchschnitt nur alle zwei oder drei Tage auftreten, nicht erreicht wird.

Entscheidungen
2