Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Verfahrenshelfer Dr. Gerhard Schütz hat die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Österreich und Polen sind Mitgliedsstaaten des von einer Sonderkonferenz der Vereinten Nationen bereits 1956 beschlossenen (RV 972 BlgNR 11. GP, 13) und am 20. Juni 1956 in New York ausgelegten Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl 1969/316 idF…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Verfahrenshelfers - lediglich gegen den zurückweisenden Teil des zweitinstanzlichen Beschlusses - ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Zur Zurückziehung des Rekurses des Verfahrenshelfers durch die Betreibende: Wäre die Zurücknahme des Rekurses des Verfahrenshelfers ON 88 …