JudikaturJustizRS0122774

RS0122774 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 2024

Das in § 78 Abs 2 Satz 1 AußStrG 2005 enthaltene Erfolgsprinzip rechtfertigt einen Kostenzuspruch, wenn in der Revisionsrekursbeantwortung auf die Unzulässigkeit des gegnerischen Rechtsmittels hingewiesen wurde.

Entscheidungen
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