JudikaturJustizRS0122748

RS0122748 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2016

Die Kontrolle der Höhe einer Geldbuße im Rechtsmittelverfahren richtet sich darauf, inwieweit das Kartellgericht rechtlich korrekt alle gesetzlichen Faktoren berücksichtigt hat, die für die Beurteilung der Schwere eines bestimmten Verhaltens von Bedeutung sind. Das Rechtsmittel zielt auf einen eigenständigen Ausspruch des Berufungsgerichts ab, der an die Stelle des bekämpften treten soll.

Entscheidungen
7