Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.017,90 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 169,65 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Am 13. März 2020 eröffnete das Erstgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung (§ 1 WGG), und bestellte den Beklagten zum Insolvenzverwalter. Die Schuldnerin schloss mit zwei Mietern am 6. Mai 2015 einen dem WGG unt…
Rechtliche Beurteilung [10] Der Beklagte argumentiert, dass die Änderung des § 17 Abs 1 WGG durch BGBl I 157/2015 nichts daran geändert habe, dass es sich beim Anspruch auf Rückforderung des Finanzierungsbeitrags im Fall der Vertragsbeendigung nach Insolvenzeröffnung um einen bereits vor Insolvenzeröffnung begründeten u…