Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 1.063,80 (darin EUR 177,30 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt in B***** einen Lebensmittelmarkt, der an das Strom-Verteilernetz des Beklagten angeschlossen ist. Zwischen den Parteien herrscht Streit über die richtige Abrechnung der Netznutzungskosten. Die Klägerin als Endverbraucherin ist mit Hilfe einer Niedrigspannu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof billigt die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts sowohl im Ergebnis als auch in der methodischen Ableitung, sodass vollinhaltlich darauf ve…