JudikaturJustizRS0122474

RS0122474 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2023

Der Schutzzweck des § 32 Abs 4 Z 2 BWG bzw § 40 Abs 1 BWG ist in der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu sehen, nicht aber darin, zivilrechtliche Schranken zu Gunsten des einen oder anderen Anspruchswerbers auf ein Sparkonto aufzustellen. Die Regelung versteht sich daher nicht als Übertragungsverbot.

Entscheidungen
9