JudikaturJustizRS0122462

RS0122462 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. September 2007

Der Einverleibung eines in einem Übergabevertrag der Ehefrau des Übergebers eingeräumten Fruchtgenussrechtes, das bei Vorversterben des Übergebers nur mehr zur Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses der Dienstbarkeitsberechtigten ausgeübt werden darf, stehen keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Die zeitliche Beschränkung des Fruchtgenussrechtes kann durch einen Hinweis gemäß § 5 GBG iVm § 12 Abs 3 GUG bei der Eintragung zum Ausdruck gebracht werden.