Spruch Dem Revisionsrekurs des Antragstellers wird nicht Folge gegeben. Der Antragsteller ist schuldig, der Antragsgegnerin die mit EUR 147,07 bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin EUR 24,51 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top Nr 11 im Haus ***** in *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Am 28. 9. 1998 bezahlte der Antragsteller der Antragsgegnerin den Betrag von EUR 14.534,57 für den Abschluss eines Mietvertrags über die Wohnung top Nr 11, ohne dass dies…
Rechtliche Beurteilung Die entscheidende Frage der Verjährungsfrist für Zinsen aus einer vom Verbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG erfassten Leistung des Mieters, die gemäß § 27 Abs 3 MRG zurückgefordert wird, zu deren Klärung das Rekursgericht den Revisionsrekurs für zulässig erklärt hat, hat der erkennende Senat erst kürzlich e…