Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei EUR 30.177,28 samt 4 % Zinsen seit 15. 10. 2004 zu zahlen, wird abgewiesen. Die klagende Partei …
Text Entscheidungsgründe : Die Klägerin meldete in einem Konkursverfahren eine Forderung von EUR 96.187,33 an. Diese wurde vom Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung bestritten. Das Konkursgericht setze den Gläubigern zur Geltendmachung ihrer bestrittenen Forderungen mittels Klage eine Frist von drei…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Beklagten ist zulässig und berechtigt. Die Beklagte wirft der Klägerin vor, weder in den Verteilungsentwurf bzw den Verteilungsbeschluss Einsicht genommen noch dagegen Erinnerungen bzw Rekurs erhoben zu haben. Zu prüfen ist daher vorerst, ob diese Unterlassungen ein…