Spruch I. 1. Der Revisionsrekurs des Antragsgegners wird zurückgewiesen. 2. Die Revisionsrekursbeantwortung des Antragstellers wird zurückgewiesen. II. 1. Dem Revisionsrekurs des Antragstellers wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss, der in seinem Ausspruch über die Festsetzung eines Benützungsentg…
Text Begründung: Anfang der 1970er Jahre war Gertraude K*****, die Mutter des Antragstellers, eine von vier Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken Nr 155 und 156 und einer Gesamtfläche von 1399 m2. In den Jahren 1972 und 1973 erwarb der Antragsgegner drei Viertelanteile an der …
Rechtliche Beurteilung Im Hinblick darauf, dass das Datum der erstinstanzlichen Entscheidung nach dem 31. 12. 2004 gelegen ist, sind im vorliegenden Fall bereits die Bestimmungen des am 1. 1. 2005 in Kraft getretenen neuen AußStrG, BGBl I 2003/111, über die Beschlusswirkungen (§ 203 Abs 6 AußStrG) sowie über den Rekurs un…