JudikaturJustizRS0122236

RS0122236 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2015

Auch im Hinblick auf Art 8 EMRK (Schutz des Privat- und Familienlebens) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss eines Antragsrechts des (behaupteten) biologischen Vaters auf Feststellung seiner Vaterschaft gegenüber einem ehelich geborenen Kind, das im Familienverband mit seinem „rechtlichen" Vater lebt.

Entscheidungen
3