JudikaturJustizRS0122180

RS0122180 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2020

Begründete das Rekursgericht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs folgend umfangreich, warum es den Rekurs für inhaltlich nicht berechtigt hält, kann sich die Rekurswerberin durch den formell ihren Rekurs zurückweisenden Spruchteil nicht beschwert erachten.

Entscheidungen
9