Spruch Dem Rekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Am 17. 3. 2005 brachte die O***** Baugesellschaft mbH gegen den nunmehrigen Kläger Mica M***** eine Klage auf Mietzinszahlung und Räumung der Wohnungen Top 3 und 5 auf der Liegenschaft M*****straße 60, *****, ein. Mit Vergleich vom 30. 6. 2005 verpflichtete sich der dort Beklagte (und nu…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. Ihrem Rekurs legt die beklagte Partei zugrunde, dass bei einer Klage auf Nichtigerklärung eines gerichtlichen (Räumungs )Vergleiches im Hinblick auf § 234 ZPO aus dem Übergang des Räumungsanspruchs des Liegenschaftseigentümers auf den Einzelr…